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   LSG Saarland, 26.09.1996 - L 1 Ar 68/95   

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https://dejure.org/1996,8778
LSG Saarland, 26.09.1996 - L 1 Ar 68/95 (https://dejure.org/1996,8778)
LSG Saarland, Entscheidung vom 26.09.1996 - L 1 Ar 68/95 (https://dejure.org/1996,8778)
LSG Saarland, Entscheidung vom 26. September 1996 - L 1 Ar 68/95 (https://dejure.org/1996,8778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorbeschäftigung eines echten Grenzgängers in einem anderen EG-Staat ; Ermittlung der Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld eines echten Grenzgängers; Arbeitsentgelt als das Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum durchschnittlich in der Woche ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

    Auszug aus LSG Saarland, 26.09.1996 - L 1 Ar 68/95
    Diese Praxis ist nicht zu beanstanden, da die Ermittlung des maßgeblichen Währungsumrechnungskurses in jedem Einzelfall für einen ganz bestimmten Tag mit einem unverhältnismäßigen, von einer Massenverwaltung nicht zu erbringenden Aufwand verbunden wäre und dem gesetzlichen Ziel, angesichts der existenzsichernden Natur des Arbeitslosengeldes eine beschleunigte Feststellung der Leistungshöhe und eine rasche Auszahlung zu gewährleisten (vgl. Husmann in GK-AFG § 111 Randnr. 172 unter Hinweis auf BVerfGE 63, 255, 262 = SozR 4100 § 111 Nr. 6), zuwiderliefe.

    Denn es ist zwar richtig, daß im Hinblick auf die Lohnersatzfunktion des Arbeitslosengeldes bei der Berechnung der Leistung grundsätzlich an den Nettolohn angeknüpft werden soll, den der Arbeitslose zuletzt vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bezogen hat (vgl. Husmann a.a.O. Randnr. 171 unter Hinweis auf BVerfGE 63, 255, 262 = SozR 4100 § 111 Nr. 6).

  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 87/93

    Anforderungen an die Bemessung von Altersübergangsgeld (Alüg) - Voraussetzungen

    Auszug aus LSG Saarland, 26.09.1996 - L 1 Ar 68/95
    Auch dies hat das Bundessozialgericht - zumindest für die Jahre bis 1993 - als gerechtfertigt angesehen (vgl. SozR 3 - 4100 § 249 e Nr. 5 und Urteil vom 26.10.1994, Az.: 11 RAr 87/1993).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Saarland, 26.09.1996 - L 1 Ar 68/95
    Hierbei fallen auch praktische Erfordernisse der Verwaltung ins Gewicht (vgl. Husmann a.a.O. Randnr. 174 unter Hinweis auf BVerfGE 9, 20, 3l; 45, 376, 390; 63, 119, 128).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus LSG Saarland, 26.09.1996 - L 1 Ar 68/95
    Hierbei fallen auch praktische Erfordernisse der Verwaltung ins Gewicht (vgl. Husmann a.a.O. Randnr. 174 unter Hinweis auf BVerfGE 9, 20, 3l; 45, 376, 390; 63, 119, 128).
  • BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 90/94

    Bestimmung des Bemessungszeitraums für das Arbeitslosengeld nach § 112 Abs. 2 S.

    Auszug aus LSG Saarland, 26.09.1996 - L 1 Ar 68/95
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums für das Arbeitslosengeld zunächst ein Bemessungsrahmen festzulegen, der sich vom Ende der letzten die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung vor Entstehung des Anspruchs rückwärts kalendermäßig nach Zeitmonaten, nicht nach Kalendermonaten, berechnet (vgl. Urteil vom 25.01.1996, Az.: 7 RAr 90/94).
  • EuGH, 28.02.1980 - 67/79

    Fellinger

    Auszug aus LSG Saarland, 26.09.1996 - L 1 Ar 68/95
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sind die Leistungen, darunter das Arbeitslosengeld, unter Berücksichtigung des Entgelts zu berechnen, das der Arbeitnehmer während der letzten Beschäftigung in dem Mitgliedstaat erhalten hat, in dem er unmittelbar vor Eintritt der Arbeitslosigkeit beschäftigt war (vgl. Urteil vom 28.02.1980, Rechtssache 67/79, veröffentlicht in Dienstblatt Rechtsprechung Nr. 2660 a zu Artikel 68 VO (EWG) Nr. 1408/71).
  • BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 68/77
    Auszug aus LSG Saarland, 26.09.1996 - L 1 Ar 68/95
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 13.05.1981, Az.: 7 RAr 68/77, veröffentlicht in Dienstblatt Rechtsprechung Nr. 2661 a zu Artikel 68 VO (EWG) Nr. 1408/71) ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Umrechnung des in ausländischer Währung erzielten Arbeitsentgelts in DM der letzte Tag des letzten abgerechneten Lohnabrechnungszeitraumes, auf den nach der Rechtsprechung des EuGH die Bemessung des Arbeitslosengeldes abzustellen ist.
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Saarland, 26.09.1996 - L 1 Ar 68/95
    Hierbei fallen auch praktische Erfordernisse der Verwaltung ins Gewicht (vgl. Husmann a.a.O. Randnr. 174 unter Hinweis auf BVerfGE 9, 20, 3l; 45, 376, 390; 63, 119, 128).
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